EU-Beitritt: Kriterien und Beitrittskandidaten

Seit der Gründung der Europäischen Union (EU), bzw. der Europäischen Gemeinschaften (EG) als Vorläufer, gab es immer wieder Erweiterungen des Staatenverbundes, im Zuge derer einzelne oder auch mehrere Länder zu Mitgliedstaaten wurden. Die nachfolgende Tabelle bietet dazu eine Übersicht.

Jahr des Beitritts Land
1958 Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande
1973 Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich (Austritt 2020)
1981 Griechenland
1986 Portugal, Spanien
1995 Österreich, Finnland, Schweden
2004 Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien
2007 Bulgarien, Rumänien
2013 Kroatien

Bisherige Erweiterungen der Europäischen Union
Quelle: Europäisches Parlament 

Österreich ist seit 1. Jänner 1995 Mitglied der Europäischen Union (damals Europäische Gemeinschaft).

Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien unterlagen im Gegensatz zu früheren Beitrittskandidaten strengeren Bedingungen, die im Dezember 2006 mit dem neuen Erweiterungskonsens des Europäischen Rates eingeführt wurden.

Nach dem Beitritt Kroatiens im Juli 2013 gehörten 28 Länder zur EU. Durch den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (Brexit ) im Jahr 2020 verringerte sich die Anzahl der Mitgliedstaaten auf 27. Im Zuge der EU-Erweiterung wird sich die Anzahl der EU-Mitgliedstaaten aber mittel- bis langfristig wieder erhöhen.

Grundlegendes: Die Kopenhagener Kriterien

Der Vertrag über die Europäische Union  sieht vor, dass jedes europäische Land einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen kann, wenn es die demokratischen Werte der EU achtet und sich für deren Förderung einsetzt (Artikel 49). Der erste Schritt besteht darin, dass das Land die Schlüsselkriterien für den Beitritt erfüllt. Diese wurden vom Europäischen Rat am 22. Juni 1993 auf dem EU-Gipfel in Kopenhagen beschlossen und werden daher als “Kopenhagener Kriterien” bezeichnet. Länder, die der EU beitreten wollen, müssen die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Politisches Kriterium: Wahrung der Menschenrechte; institutionelle Stabilität; demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung; Achtung und Schutz von Minderheiten
  • Wirtschaftliches Kriterium: funktionsfähige und wettbewerbsfähige Marktwirtschaft; Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und Marktkräften innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten; Offenheit der Märkte gegenüber dem Ausland
  • Acquis-Kriterium: die Fähigkeit, die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu übernehmen und sich zu eigen zu machen; Übernahme des die gemeinsamen Vorschriften, Normen und Maßnahmen umfassenden gemeinschaftlichen Besitzstandes (Gesamtheit des gültigen EU-Rechts, Acquis communautaire)

2006 beschloss der Europäische Rat einen erneuerten Erweiterungskonsens, der auf der Grundlage einer auf Konsolidierung, Konditionalität und Kommunikation gestützten Erweiterungsstrategie, verbunden mit der Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder, beruht.

Der Prozess des EU-Beitrittsverfahrens

Jedes europäische Land, das der EU beitreten möchte, kann sich um eine Mitgliedschaft bewerben und dem Rat der Europäischen Union einen Mitgliedsantrag vorlegen. In Folge beurteilt die Europäische Kommission im Auftrag des Rates die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien. Das Europäische Parlament wird über den Antrag unterrichtet. Wenn sich die Europäische Kommission positiv äußert, einigt sich der Rat auf ein Verhandlungsmandat. Es folgen die Beitrittsverhandlungen. Diese werden in über 30 Verhandlungskapitel aufgegliedert und nach Politikbereichen separat abgehalten.

Die Beitrittsverhandlungen beginnen mit dem so genannten „Screening“ der einzelnen Verhandlungskapitel. Dabei wird von der Kommission gemeinsam mit dem Kandidatenland jeder Politikbereich geprüft, um festzustellen, wie gut das Land auf einen möglichen EU-Beitritt vorbereitet ist. Diese werden in Form eines „Screening-Berichts“ vorgelegt. Mit der Schlussfolgerung dieses Berichts erteilt die Kommission die Empfehlung, entweder die Verhandlungen zum jeweiligen Bereich zu eröffnen oder aber zunächst die Erfüllung bestimmter Bedingungen zu verlangen.

Vor der Eröffnung der Verhandlungen erstellen die EU und das Kandidatenland ihre so genannten „Verhandlungspositionen“. Für die meisten Verhandlungskapitel werden Bedingungen (Benchmarks) festgelegt, die vom Kandidatenland erfüllt werden müssen, bevor die Verhandlungen in dem betreffenden Politikbereich abgeschlossen werden können. Der gesamte Verhandlungsprozess ist erst dann endgültig abgeschlossen, wenn jedes Verhandlungskapitel einzeln abgeschlossen wurde. Das Tempo der Verhandlungen hängt von der Geschwindigkeit der Reformen und von der Angleichung an das EU-Recht ab. Die Dauer der Verhandlungen kann dadurch mitunter stark variieren. Aufgrund des großen Umfangs an EU-Vorschriften und -Regelungen, die jedes Kandidatenland in innerstaatliches Recht umsetzen muss, nehmen die Verhandlungen bis zu ihrem Abschluss längere Zeit in Anspruch.

Im Beitrittsvertrag wird schließlich die Mitgliedschaft des Landes in der EU festgeschrieben. Dieser Vertrag enthält die detaillierten Bedingungen der Mitgliedschaft, die Übergangsregelungen und Fristen sowie die Einzelheiten zu den finanziellen Regelungen und etwaigen Schutzklauseln.

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments mit absoluter Mehrheit muss der Europäische Rat dem Beitrittsvertrag einstimmig zustimmen. Sobald der Beitrittsvertrag unterzeichnet ist, wird der Beitrittskandidat zu einem Beitrittsland. Mit der Ratifizierung des Vertrages wird das Beitrittsland zum Mitgliedstaat.

Aktueller Ausblick der EU-Erweiterung

Die EU-Erweiterungspolitik richtet sich an Länder, die sich aktiv auf einen EU-Beitritt vorbereiten, sowie an potenzielle Kandidatenländer. Die Aussicht auf eine Mitgliedschaft bietet dabei einen starken Anreiz für demokratische und wirtschaftliche Reformen.

Ziele der EU-Erweiterung sind:

  • Förderung von Frieden und Stabilität in den Regionen nahe der EU-Außengrenzen
  • Verbesserung der Lebensqualität der Menschen durch Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Steigerung von Wohlstand und Chancen für europäische Unternehmen und Bürger*innen
  • Lenkung und Unterstützung von Reformen im Einklang mit den Werten, Gesetzen und Normen der EU

Albanien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine haben derzeit den offiziellen Status als Beitrittskandidaten.

Potenzielle Beitrittskandidaten erfüllen noch nicht dieselben Voraussetzungen wie die Beitrittskandidaten. Aktuell sind Bosnien und Herzegowina, Georgien und der Kosovo potenzielle Bewerber für eine Mitgliedschaft.

Unterstützung der (potenziellen) Kandidatenländer – auch aus der Steiermark

Beitrittswillige Länder werden im Zuge des Erweiterungsprozesses bei der Erreichung der Beitrittskriterien und der Durchführung der notwendigen wirtschaftlichen und demokratischen Reformen unterstützt. Wesentlich dabei ist, dass die Reformen solide, langfristige und unumkehrbare Ergebnisse erzielen.

Als Vorbereitung und auch während des Beitrittsprozesses, der auch Heranführungszeitraum genannt wird, werden (potenzielle) Bewerberländer finanziell, fachlich und verwaltungstechnisch unterstützt. Diese so genannte Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance, derzeit „IPA III“) unterstützt die Staaten dabei, die Beitrittskriterien zu erfüllen und ihre Institutionen und Standards mit geltendem EU-Recht in Einklang zu bringen.

Im Rahmen dieses Instruments, in dem im Zuge einer Reform 2007 mehrere Programme und Finanzinstrumente gebündelt wurden, werden durch finanzielle Mittel politische, institutionelle, soziale und wirtschaftliche Reformen initiiert bzw. unterstützt, eine nachhaltige sozio-ökonomische Entwicklung gefördert und die Gesellschaften näher an die Standards der Europäischen Union geführt. Die wichtigsten Unterstützungsbereiche sind dabei:

  • Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Demokratie
  • gute Regierungsführung, Angleichung an das EU-Recht, gute Nachbarschaftsbeziehungen und strategische Kommunikation
  • grüne Agenda und nachhaltige Konnektivität
  • Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum
  • territoriale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Im Rahmen der Heranführungshilfe sind Einrichtungen vor Ort, aber auch Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten involviert, die mit ihrer Expertise die (potenziellen) Beitrittskandidaten unterstützen. Dieses Engagement fällt unter Rubrik 4 – Globales Europa, welche die Außenmaßnahmen bzw. den Bereich der Außenpolitik der Europäischen Union abdeckt. Die Finanzierungsmittel aus Rubrik 4 für steirische Einrichtungen, die im Rahmen von EUBIS für die Steiermark eruiert wurden, sind auf der zugehörigen EUBIS-Seite abrufbar. Dazu gehören beispielsweise Hochschulprojekte, die mit Mitteln aus der Heranführungshilfe finanziert werden und in den so genannten IPA-Ländern abgewickelt werden.

Sonderprozess für die Westbalkanländer

Für den Westbalkan werden im Rahmen des so genannten “Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses” drei Ziele verfolgt:

  • Politische Stabilisierung der Länder und Förderung ihres raschen Übergangs zur Marktwirtschaft
  • Förderung der regionalen Zusammenarbeit
  • Mitgliedschaft in der EU

Der Prozess hilft den betreffenden Ländern, Kapazitäten zur Übernahme und Umsetzung von EU-Recht sowie von europäischen und internationalen Normen aufzubauen. Er basiert auf einer engen Partnerschaft, wobei die EU folgende Maßnahmen bereitstellt:

  • Handelszugeständnisse (zollfreier Zugang zu den EU-Märkten)
  • wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung
  • Hilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung
  • Abkommen zur Stabilisierung und Assoziierung, die weitreichende vertragliche Beziehungen mit der EU mit gegenseitigen Rechten und Pflichten mit sich bringen

Durch die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses bewegt sich jedes der Länder Schritt für Schritt in Richtung der EU-Mitgliedschaft. Die Kommission bewertet die erzielten Fortschritte in jährlichen Fortschrittsberichten, die jeweils im Herbst veröffentlicht werden.

Auch die Steiermark unterstützt aktiv die Annäherung der Westbalkan-Staaten an die EU. Die Landesregierung der Steiermark hat im Juni 2021 den „Westbalkanschwerpunkt des Landes Steiermark“ gestartet. Ziel ist, die interregionale Zusammenarbeit mit den Staaten des Westbalkans auf- und auszubauen. Die Westbalkanstaaten sollen als Partner auf Augenhöhe auf ihrem Weg in die europäische Integration begleitet werden.

 

Quellen und weiterführende Informationen:

EUR-Lex: Beitrittskriterien (Kopenhagener Kriterien). s.a. URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:accession_criteria_copenhague. Zugegriffen: 09/2022.
EUR-Lex: Brexit: Beziehungen EU – Vereinigtes Königreich. 2021. URL: https://eur-lex.europa.eu/content/news/Brexit-UK-withdrawal-from-the-eu.html?locale=de. Zugegriffen: 09/2022.
European Commission: Conditions for membership. s.a. URL: https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/enlargement-policy/conditions-membership_en. Zugegriffen: 09/2022.
European Commission: Overview – Instrument for Pre-accession Assistance. s.a. URL: https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/enlargement-policy/overview-instrument-pre-accession-assistance_en. Zugegriffen: 09/2022.
European Commission: Pre-accession assistance. s.a. URL: https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/enlargement-policy/glossary/pre-accession-assistance_en. Zugegriffen: 09/2022.>
European Commission: Steps towards joining. s.a. URL: https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/enlargement-policy/steps-towards-joining_en. Zugegriffen: 09/2022.
Europäische Kommission: EU-Erweiterung. s.a. URL: https://ec.europa.eu/info/policies/eu-enlargement_de. Zugegriffen: 09/2022.
Europäische Kommission: Heranführungshilfe. s.a. URL: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/pre-accession-assistance_de. Zugegriffen: 09/2022.
Europäische Union: Beitritt zur EU. s.a. URL: https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/joining-eu_de. Zugegriffen: 09/2022.
Europäisches Parlament: Die Erweiterung der Europäischen Union. Kurzdarstellungen zur Europäischen Union. 2021. URL: https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/167/die-erweiterung-der-europaischen-union. Zugegriffen:
09/2022.
Land Steiermark: Westbalkanschwerpunkt des Landes Steiermark. 2021. URL: https://www.europa.steiermark.at/cms/dokumente/12831289_69181620/998302dc/Westbalkanschwerpunkt_des_Landes_Steiermark_2021.pdf. Zugegriffen: 09/2022.