Sonderinstrumente

Förderung Sonderinstrumente

Die Sonderinstrumente („Special Instruments“) bestehen parallel zu den Rubriken 1-6 und stellen eine Ausnahme in den Ausgabekategorien dar, da sie außerhalb des Mehrjähriger Finanzrahmens 2014-2020 finanziert werden und zudem anderen Kriterien der Gewährung unterliegen. Die Sonderinstrumente werden nur in besonderen Bedarfsfällen in Anspruch genommen. Es handelt sich dabei um Finanzhilfen für unvorhergesehene schwerwiegende Ereignisse, wie etwa Schäden aus Naturkatastrophen oder Massenkündigungen aufgrund von Betriebsschließungen. Mit Hilfe von so genannten Flexibilitätsmechanismen kann die EU die zur Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse wie Krisen- und Notfallsituationen erforderlichen Mittel abrufen. Der Umfang, die Mittelzuweisung und die Modalitäten des Einsatzes dieser Finanzinstrumente sind in den rechtlichen Rahmendokumenten speziell geregelt. Während die Sonderinstrumente 2014-2020 extra geführt werden, wurden die Ausgaben im Mehrjähriger Finanzrahmen 2007-2013 von der EU-Kommission als Teil der einzelnen bisher verwendeten Rubriken dargestellt.

Folgende Fonds, Programme und Förderschienen zählen zu den Sonderinstrumenten:

  • Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF)
  • Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
  • Reserve für Soforthilfe (EAR)
  • Flexibilitätsinstrument

 

Quellen:
– Leitfaden für Haushalt Überblick über die EU Finanzierungsmöglichkeiten 2014-2020. Europäische Union, 2015.
– EU budget 2014 – Financial Report. Europäische Kommission, 2015.
– Mehrjähriger Finanzrahmen 2014-2020 und EU-Haushalt 2014 – Übersicht in Zahlen. Europäische Kommission, 2014.
– BMF-Bericht zum EU-Haushalt und seine Auswirkungen auf den österreichischen Bundeshaushalt. Bundesministerium für Finanzen, 2016.