Sonderinstrumente

Förderung Sonderinstrumente

Die so genannten Sonderinstrumente („Special Instruments“) bestehen parallel zu den übrigen Rubriken. Sie werden nur in besonderen Bedarfsfällen aktiviert und umfassen den Europäischen Solidaritätsfonds (EUSF), den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), die Soforthilfereserve (für Drittstaaten) sowie die Reserve für die Anpassung an den Brexit. Es handelt sich dabei um Finanzhilfen für unvorhergesehene schwerwiegende Ereignisse, wie etwa Schäden aus Naturkatastrophen oder Massenkündigungen aufgrund von Betriebsschließungen. Der EU-Haushalt unterstützt damit Solidarität innerhalb und außerhalb der EU, indem er Katastrophenhilfemaßnahmen finanziert und die Auswirkungen der Globalisierung abschwächt.

Folgende Fonds, Programme und Förderschienen zählen zu den Sonderinstrumenten:

  • Solidaritäts- und Soforthilfereserve; Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF)
  • Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
  • Reserve für die Anpassung an den Brexit

Quellen:
– Europäische Union (2021): The EU’s 2021-2027 long-term Budget and NextGenerationEU. Facts and Figures. doi:10.2761/808559.
– Europäische Kommission (2023): EU budget. URL: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget_de.