Der Green Deal – Perspektive der Steiermark

Die Ziele und Maßnahmen des Green Deal

Der European Green Deal (Europäischer Grüner Deal) ist das Konzept der Europäischen Kommission zur Reduktion der Netto-Emissionen von Treibhausgasen in der EU bis 2050 auf null. Die EU soll damit Klimaneutralität erreichen. Maßgeblich ist dabei, in allen Politikbereichen die klima- und umweltpolitischen Chancen zu nutzen und den Übergang zur Klimaneutralität gerecht und inklusiv zu gestalten. Der Green Deal ist eine der sechs Prioritäten, die von der EU-Kommission nach der Europawahl 2019 festgelegt wurden, und die das politische Handeln der EU in den kommenden Jahren prägen sollen. Die EU soll dabei eine Vorreiterrolle im Bereich der klimafreundlichen Industrie und der sauberen Technologien einnehmen.

Die Klimakrise und die fortschreitende Umweltbelastung bedeuten existenzielle Bedrohungen, nicht nur für viele Pflanzen- und Tierarten sowie für die Landwirtschaft, sondern auch im Hinblick auf die Zunahme von Naturgefahrenereignissen wie Hochwasser, Stürme oder Hitzewellen. Die Europäische Union benötigt vor diesem Hintergrund eine neue Wachstumsstrategie für den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Der Green Deal ist dieser strategische Fahrplan der Europäischen Union hin zu einer „grünen Wirtschaft“. Die Eckpunkte dieser „grünen Wirtschaft“ sind:

  • Stopp der Freisetzung von Netto-Treibhausgasemissionen (Zielerreichung bis 2050)
  • das Entkoppeln von Wirtschaftswachstum und Ressourcennutzung
  • niemand, weder Mensch noch Region, soll dabei im Stich gelassen werden

Der Green Deal umfasst einen Aktionsplan, der einerseits durch den Übergang zu einer kreislauforientierten Wirtschaft die effizientere Nutzung von Ressourcen fördern und andererseits der Umweltverschmutzung und dem Biodiversitätsverlust entgegenwirken soll. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Ansatzpunkte des Green Deal und die Politikbereiche, die auf umfassende Weise adressiert werden sollen.

Die Bereiche des Green Deal

Quelle: Europäische Kommission. 

Das übergeordnete Ziel, bis 2050 Netto-Treibhausgasemissionen von null zu erreichen, bedeutet gleichzeitig eine Verschärfung der bisherigen EU-Klimaziele: Bis 2030 sollen als Zwischenschritt die Treibhausgasemissionen um 55 % verringert werden, anstatt der bisher angestrebten 40 %. Dieser neue Zielwert wurde vom Europäischen Rat gebilligt und auch im EU-Parlament wurde nach umfassender Diskussion eine Einigung erzielt. Die Klimaziele sollen in einem Klimagesetz verankert werden, das möglichst rasch erlassen werden soll.

Um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, sollen verschiedene Maßnahmen zur Förderung einer effizienteren Ressourcennutzung durch den Übergang in eine grüne Wirtschaft und zum Schutz der Umwelt durchgeführt werden. Im Aktionsplan zum Green Deal werden die wichtigsten Maßnahmen und ein vorläufiger Zeitplan genannt. Von allen Wirtschaftssektoren werden aktive Beiträge gefordert, wie beispielsweise die Dekarbonisierung des Energiesektors oder die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden. Zudem umfasst der Aktionsplan übergeordnete Bereiche, womit Verbindungen zu anderen Politikbereichen und Strategien sowie mit der Außenpolitik der EU hergestellt werden. Im Rahmen des Green Deal werden auch alle aktuellen politischen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Klimaneutralität stehen, auf die Übereinstimmung mit den EU-Klimaschutzzielen geprüft und bei Bedarf überarbeitet. Dies betrifft beispielsweise die Rechtsvorschriften zu Treibhausgasemissionen, erneuerbaren Energien oder Energieeffizienz.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Bereiche des Aktionsplans und jeweils eine geplante Maßnahmen als Beispiel zur Veranschaulichung angeführt.

Bereiche Beispiel einer der geplanten Maßnahmen
Klimaambitionen Vorschlag für ein europäisches „Klimagesetz“ zur Verankerung des Ziels der Klimaneutralität bis 2050
Saubere, erschwingliche und sichere Energie Strategie für eine intelligente Sektorenintegration
Industriestrategie für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft Vorschlag zur Förderung der CO2-freien Stahlerzeugung bis 2030
Nachhaltige und intelligente Mobilität Vorschlag für strengere Grenzwerte für Luftschadstoffemissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor
Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Gemeinsamen Agrarpolitik / Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ Prüfung der nationalen Strategiepläne unter Berücksichtigung der Ziele des europäischen Green Deal und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“
Erhaltung und Schutz der Biodiversität EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030
Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt Überprüfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung durch große Industrieanlagen
Einbeziehung der Nachhaltigkeit in alle Politikbereiche der EU Vorschlag für einen Mechanismus einschließlich eines Fonds für einen gerechten Übergang, sowie für einen Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa
Die EU als globaler Vorreiter Aufrechterhaltung der Führungsrolle der EU bei internationalen Verhandlungen über Klima und Biodiversität und weitere Stärkung des internationalen politischen Rahmens
Gemeinsam handeln – ein Europäischer Klimapakt Vorschlag für ein 8. Umweltaktionsprogramm

 

Quelle: Europäische Kommission.

Das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 soll auf wirksame und faire Weise erreicht werden. Allerdings sind die Voraussetzungen und die Betroffenheit innerhalb der EU unterschiedlich. Daher wurde ein Mechanismus für einen gerechten Übergang vorgeschlagen. Dieser soll sicherstellen, dass Mitgliedstaaten, Regionen oder Städte, für die der Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft eine größere Herausforderung bedeutet, nicht zurückgelassen und entsprechend unterstützt werden. Das betrifft beispielsweise Regionen, die derzeit am stärksten von fossilen Brennstoffen und der Kohleförderung abhängig sind. Das Budget zur Unterstützung des gerechten Übergangs umfasst insgesamt 100 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2027 und wird über drei Säulen zur Verfügung gestellt:

  • ein Fonds für die gerechte Energiewende, mit finanziellen Ressourcen aus dem Budget für die EU-Regionalentwicklung
  • das Programm „InvestEU“, ausgestattet mit Geldern der Europäischen Investitionsbank
  • weitere Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB), die aus deren Eigenkapital stammen

Die Bedeutung des Green Deal für die Steiermark am Beispiel Industrie und Forschung

Von der in der Steiermark erwirtschafteten Bruttowertschöpfung (2019: 45,4 Milliarden Euro) entfallen rd. 34 % auf den produzierenden Bereich, wobei 27 % der Industrie und weitere 9 % so genannten industrienahen Dienstleistungen zuzurechnen sind. Im sogenannten „industriellen Netzwerk“ profitieren zahlreiche weitere Sparten und Unternehmen als vor- oder nachgelagerte Betriebe von den Kerntätigkeiten der Industrie. 30 % der unselbstständig Beschäftigten sind im produzierenden Sektor tätig und mehr als die Hälfte der steirischen Arbeitsplätze hängt direkt oder indirekt von der Industrie ab. Die wichtigsten steirischen Industriezweige bezogen auf die Beschäftigung sind der Maschinen- und Fahrzeugbau, die Metallerzeugung und -bearbeitung, die Elektrotechnik und Elektronik, Nahrungs- und Genussmittel sowie Holz und Papier. In der Steiermark besteht eine enge Verknüpfung von Industrie und Forschung, u. a. durch den überdurchschnittlichen Anteil an F&E-Infrastruktur in innovativen Betrieben, durch die Kooperationen mit den steirischen Fachhochschulen und Universitäten sowie durch die regional ansässigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Kompetenzzentren. Die steirische F&E-Quote von 4,9 %, die im Bundesländervergleich an der Spitze liegt, und über 15.000 Beschäftigte in diesem Bereich unterstreichen die Bedeutung der F&E insgesamt für die Steiermark.

Der Green Deal betrifft die Bereiche Industrie und Forschung auf unterschiedlichen Ebenen. Einige für die Steiermark besonders relevante Aspekte sind:

  • Nachhaltige Industrie
    • Schwerpunkt liegt zunächst auf ressourcenintensiven Sektoren, z. B. Textil-, Bau-, Elektronik- und Kunststoffsektor
    • Schwerpunkt CO2-freie Stahlerzeugung
  • Aktionsplan Kreislaufwirtschaft
    • Maßnahmen in den Bereichen Elektronik und IKT, Batterie und Fahrzeuge, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Bauwesen und Gebäude sowie Lebensmittel
    • Stärkung der Position der Verbraucher/innen
    • Vermeidung von Abfall
  • Saubere Energie
    • Verbesserung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs
    • Schwerpunkt Wasserstoffstrategie
  • Beseitigung der Umweltverschmutzung
    • Verringerung von Verschmutzung durch große Industrieanlagen
    • Bessere Vorsorge gegen industrielle Schadensfälle
    • Maßnahmen im Bereich Chemikalien (Entwicklung nachhaltiger Alternativen, Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Chemikalien, Nachhaltigkeitsstrategie)
  • Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen
    • Europäisches Klimagesetz
    • Rechtsvorschriften für eine nachhaltige Produktpolitik, z. B. Rechtsrahmen für Batterien
    • Überprüfung der Luftqualitätsnormen anhand der Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation
  • Zunahme an Fördermöglichkeiten für Forschung und Entwicklung
    • Thematische EU-Calls zur Vergabe des Green Deal Budgets
    • 35 % der EU-Forschungsförderung werden in Zukunft für klimafreundliche Technologien bereitgestellt
  • Neue Finanzierungsmöglichkeiten über die EIB
    • Unterstützung von Projekten, welche die Prioritäten der EU verfolgen, auch wenn sie aus rein marktwirtschaftlicher Sicht nicht finanziert werden würden

Im Kontext des Green Deal sind die weitere Forcierung der so genannten Grünen Technologien (innovative Energie- und Umwelttechnik) und das Entstehen neuer Marktchancen zu erwarten. Für die nächsten 10 Jahre wird das Wachstum der europäischen Märkte im Green Tech Bereich auf rund 7,5 % pro Jahr geschätzt. Die Wachstumschancen im Bereich der Grünen Technologien und der ganzheitlichen Lösungsansätze werden für die Steiermark allgemein hoch bewertet. Die Aspekte der Klimaneutralität, der Senkung des Energieverbrauchs, der sauberen Energie und der Vermeidung der Umweltverschmutzung bedeuten für Industrie und Forschung in der Steiermark neben Herausforderungen auch gute Marktchancen.

Die Bedeutung des Green Deal für die Steiermark am Beispiel Landwirtschaft

Die steirische Landwirtschaft stellt die Grundlage für die sichere regionale Versorgung mit Lebensmitteln dar, gewährleistet die Landschaftspflege und ist mit zahlreichen vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen verknüpft. Mit einer Höhe von knapp 70 % ist der größte Anteil an EU-Förderungen in der Steiermark den Bereichen Land- und Forstwirtschaft und ländlicher Raum zuzuordnen. Dementsprechend kommt dem Einfluss des Green Deal auf die Gestaltung der Förderungen für die Landwirtschaft eine wesentliche Bedeutung zu.

Die Landwirtschaft ist von den folgenden drei Politikbereichen des Green Deal direkt betroffen:

  • Vom Hof auf den Tisch: Gewährleistung einer nachhaltigeren Lebensmittelkette, Erreichen einer Kreislaufwirtschaft von der Erzeugung zum Verbrauch, Verringerung von Austrägen
  • Biodiversität: Maßnahmen zum Schutz des Ökosystems (Biodiversitätsstrategie 2030)
  • Nachhaltige Landwirtschaft: Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU

Die StrategieVom Hof auf den Tischist dabei die Strategie des Green Deal für die Landwirtschaft, während die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) den übergeordneten Kontext der Landwirtschaftspolitik in der EU bildet, in dessen Rahmen auch die Förderungen zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeinsame Agrarpolitik und insbesondere ihre nationalen Umsetzungen sollen in vollem Umfang sowohl mit der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie, als auch mit der „Biodiversitätsstrategie 2030“ akkordiert werden.  Der Rahmen des EU-Haushalts für 2021-2027 gibt zudem vor, dass 40 % des Agrarbudgets einen Beitrag zum Klimaschutz leisten sollen. Gemäß der Vorgaben der EU-Klimapolitik und des EU-Haushaltes werden derzeit die nationalen Strategiepläne gestaltet und in weiterer Folge von der Europäischen Kommission geprüft.

Komponenten der im Rahmen des Green Deal angestrebten Kreislaufwirtschaft im Bereich der Landwirtschaft

Quelle: Europäische Kommission.

Der Green Deal umfasst im Bereich der Landwirtschaft sechs quantifizierbare Ziele, die auch die Förderlandschaft in den kommenden Jahren prägen werden:

  • Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln um 50 % und Reduktion der negativen Auswirkungen
  • Reduktion des Einsatzes von Düngemitteln um mindestens 20 %
  • Rückgang beim Verkauf antimikrobieller Mittel für Nutztiere und für die Aquakultur um 50 %
  • Erhöhung des Anteils ökologisch bewirtschafteter Nutzflächen auf 25 %
  • Erhöhung der Biodiversitätsflächen inkl. Erhöhung der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen
  • Gewährleistung eines flächendeckenden Zugangs zu schnellem Breitbandinternet in ländlichen Gebieten bis 2025

Die Einschränkungen im Bereich der Betriebsmittel (Punkte 1-3) werden von den EU-Landwirtschaftsminister/innen kritisch gesehen, unter anderem aufgrund der fehlenden Folgenabschätzung für die europäische Landwirtschaft. Die dahingehenden Empfehlungen der Europäischen Kommission sind zwar rechtlich nicht bindend, werden aber bei der Bewertung der Strategien zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in den einzelnen Mitgliedsstaaten berücksichtigt.

In Bezug auf den Anteil ökologisch bewirtschafteter Nutzflächen (Punkt 4) weist Österreich mit einem Wert von 25,3 % einen Spitzenwert in der EU auf (Durchschnitt EU-27: 8,5 %). Der hohe Bio-Anteil in Österreich wird auf eine gute Marktlage, auf die angemessene Vermarktung der biologischen Erzeugnisse und auf wirksame Fördermaßnahmen zurückgeführt. In der Steiermark wird von knapp 4.100 Betrieben ein Anteil von 23,8 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche biologisch bewirtschaftet, womit der Zielwert bereits beinahe erreicht ist.

In Österreich wurden die Entwürfe der einzelnen nationalen Fördermaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Mitte April 2021 zur öffentlichen Konsultation freigegeben, wobei die jeweiligen Förderhöhen teilweise noch nicht angeführt sind. In vielen Bereichen wird auf Kontinuität gesetzt und das Förderprogramm der Vorperiode fortgeschrieben. Damit fehlt allerdings der benötigte Raum für vermehrte förderpolitische Anreize zur Erreichung der ambitionierten Ziele des Green Deal durch substantielle Veränderungen in agrarischen Produktionssystemen, die zur der Reduktion der Auswirkungen auf den Klimawandel bzw. der Anpassung an den Klimawandel dienen können und zur Förderung der Biodiversität (z. B. durch die verstärkte Implementierung von Agroforstsystemen). Auch die Veränderungen in der Förderstruktur in Bezug auf die biologische Landwirtschaft werden unter anderem von Seiten des österreichischen Bio-Verbandes BIO AUSTRIA kritisiert. Für die Steiermark sind auf Basis des aktuellen Entwurfs der nationalen GAP-Strategie in vielen Bereichen keine umfangreichen Änderungen absehbar. Eine weitere Stärkung der biologischen Landwirtschaft wäre für die Steiermark aufgrund der spezifischen Voraussetzungen (aktueller Bio-Anteil, Betriebszweige, klimatische Voraussetzungen) jedoch positiv und auch im Sinne der übergeordneten Ziele des Green Deal.

Wie sich die geplante Reduktion von Betriebsmitteln in Österreich und der Steiermark auswirken wird, ist von der tatsächlichen nationalen Umsetzung abhängig. Die konkreten Auswirkungen dieser Reduktion für die steirische Landwirtschaft werden u.a. von den vorherrschenden Kulturarten, dem Anteil an Spezial- und Nischenkulturen sowie den generellen Rahmenbedingungen, z. B. hinsichtlich Pflanzengesundheit, beeinflusst.

Quellen:
BIO AUSTRIA (2021). Bio Austria fordert substanzielle Änderungen am Plan für das ÖPUL neu. https://www.bio-austria.at/a/bauern/bio-austria-fordert-substanzielle-aenderungen-am-plan-fuer-das-oepul-neu/. Zugegriffen: 04/2021.
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BMLRT (2020): Grüner Bericht 2020. Die Situation der österreichischen Land- und Forstwirtschaft. Gemäß §9 des Landwirtschaftsgesetzes. 61. Auflage.
BMLRT (2021). Fachentwürfe zu den Interventionen liegen vor – Öffentliche Konsultation gestartet. URL: https://www.bmlrt.gv.at/land/eu-agrarpolitik-foerderungen/nationaler-strategieplan/konsultation_interventionen.html. Zugegriffen: 04/2021Euractiv Media Network (2020): Die wichtigsten Punkte des „Green Deal“ https://www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/die-wichtigsten-punkte-des-neuen-green-deal/. Zugegriffen: 04/2021.
Europäische Kommission (2019a): Politische Leitlinien der Kommission 2019-2024. URL: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/political-guidelines-next-commission_de.pdf.
Europäische Kommission (2019b): Anhang der Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament, den europäischen Rat, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. COM(2019) 640 final.
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Europäische Kommission (2020c): Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang. COM(2020) 22 final2020/0006 (COD).
Europäische Kommission (2020d): Änderung unserer Produktions- und Verbrauchsmuster: neuer Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft ebnet Weg zu klimaneutraler und wettbewerbsfähiger Wirtschaft mit mündigen Verbrauchern. URL: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_420. Zugegriffen: 04/2021.
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Europäische Kommission (2021): Ein europäischer Grüner Deal. Erster klimaneutraler Kontinent werden. URL: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de. Zugegriffen: 04/2021.
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