Die EU-Programme 2014-2020 und die Situation der steirischen Beteiligungen

Im Finanzierungszeitraum 2014-2020 will die EU die Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum erreichen. Durch die zielgerichtete Verwendung der EU-Mittel aus den Fonds und Förderprogrammen soll (im Rahmen des Möglichen gemäß ihrer Mittelausstattung sowie ihrer inhaltlichen Schwerpunkte) auch in der aktuellen Förderperiode ein Beitrag zur Umsetzung der Wachstumsstrategie Europa 2020 geleistet werden. Die EU-Gelder werden damit auch gezielt als Instrument zur Bewältigung der Folgen und Herausforderungen der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise eingesetzt.

Die Ziele der Strategie Europa 2020 umfassen die Schaffung von Wachstum und von Arbeitsplätzen, die Bekämpfung des Klimawandels und der Energieabhängigkeit sowie die Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Im Hinblick auf die Erreichung ihrer Kernziele sind bspw. alle Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für die Periode 2014-2020 in einem Gemeinsamen Strategischen Rahmen (GSR) auf die Strategie Europa 2020 abgestimmt. Auf diese Weise wird die Strategieumsetzung in den Mitgliedsstaaten unterstützt. Somit sind die Strategie Europa 2020 und ihre Ziele für die Operationellen Programme in den Mitgliedsstaaten handlungsleitend. Bereits in der Planungsphase der Programmdokumente spielten diese Ausrichtung sowie die größtmögliche zu erzielende Wirkung eine große Rolle. Parallel zur übergeordneten Zielsetzung auf EU-Ebene orientieren sich die einzelnen Operationellen Programme (Ländliche Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung etc.) gleichzeitig an den nationalen bzw. regionalen Strategien und Bedürfnissen der einzelnen Mitgliedsstaaten, um die Passgenauigkeit der Förderungen und Finanzhilfen zu gewährleisten.

Neben den EU-Struktur- und Investitionsfonds werden auch durch die sogenannten EU-Aktionsprogramme, die eine weitere wichtige Säule der EU-Förderung darstellen, Projekte gefördert, die zur Umsetzung der Innovations-, Beschäftigungs- und Wachstumsziele der Strategie Europa 2020 beitragen. Dabei fördert die EU-Kommission europäische Kooperationsprojekte in unterschiedlichen Themenbereichen wie beispielsweise Forschung und Innovation, Unternehmertum, Kultur, Bildung oder Umwelt (z. B. Horizon 2020, Erasmus+ COSME etc.).

Die Förderprogramme sind vergleichsweise ergebnisorientierter als in der vergangenen Förderperiode, was sich etwa in der starken Bindung an Output- und Ergebnisindikatoren zeigt. Die EU konzentriert sich insbesondere darauf, mit ihren Ausgaben zur Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise in Europa beizutragen und in Bereichen zu investieren, wo – im Sinne einer optimierten und effizienten Ressourcenallokation – tatsächliche und messbare Auswirkungen erzielt werden können.

Im Zuge der Ausrichtung an der Wachstumsstrategie Europa 2020 kam es zu wichtigen Neuerungen –  zu den Schlüsselelementen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 gehören:

  • der Fokus auf Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit mit verstärkten Investitionen in Forschung und Bildung sowie einem neuen Fonds „Fazilität Connecting Europe“ zur Förderung europaweiter Infrastrukturprojekte in den Bereichen Energie, Verkehr und Informations- und Kommunikationstechnologien,
  • eine höhere Qualität der Ausgaben durch einfachere Regeln für EU-Fonds, durch einen klaren Schwerpunkt auf Investitionen, die zu greifbaren Ergebnissen führen, sowie durch die Möglichkeit zur Aussetzung von EU-Finanzierungen, wenn ein Land die Umsetzung einer zweckmäßigen Wirtschafts- und Finanzpolitik versäumt,
  • die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik für eine wettbewerbsfähigere und umweltfreundlichere europäische Landwirtschaft,
  • die Bekämpfung des Klimawandels als wesentliche Komponente der wichtigsten Politikbereiche der EU, wobei 20 % des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 für Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gebunden sind,
  • die Solidarität mit den ärmsten Ländern und Regionen der EU durch verstärkte regionale Finanzierung in diesen Gebieten sowie durch Einführung eines neuen Fonds zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen,
  • die Begrenzung der EU-Verwaltungsausgaben durch Reduzierung der Zahl der Beschäftigten in EU-Organen.

Mehrere nationale Operationelle Programme großer Politikbereiche wurden erst Ende 2014 durch die Europäische Kommission genehmigt weshalb es in mehreren politischen Bereichen zu Beginn der Förderperiode kaum zu Genehmigungen von Projekten bzw. zur Auszahlung von Fördermitteln aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 gekommen ist (z. B. Programme zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit, Österreichisches Programm zum Europäischen Meeres- und Fischereifonds 2014-2020, Österreichisches Programm für die Ländliche Entwicklung 2014-2020, Österreichisches EFRE-Programm für Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014-2020, Österreichisches Operationelles ESF-Programm Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014-2020). 2014 wurden daher hauptsächlich die noch laufenden Zahlungen der Finanzperiode 2007-2213 sowie Vorschüsse für die neuen Programme der Periode 2014-2020 abgewickelt, bevor die neuen Programme voll angelaufen sind Förderungen werden üblicherweise – je nach verfügbaren übrigen Mitteln – bis zu 2-3 Jahre nach Ende der Programmperiode gewährt und ausbezahlt. Dies betrifft vor allem Projekte mit einer mehrjährigen Laufzeit, die sich bis nach Ende der Programmperiode erstreckt. Diese Situation setzte sich 2015 noch teilweise fort. Dabei handelt es sich um keine ungewöhnliche Situation, dieser ‚Förderverlauf‘ ist vielmehr für viele Fonds und Programme über den Verlauf einer Förderperiode charakteristisch (siehe Abbildung). Die tatsächliche Aktivität der Steiermark bei voller Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten in der EU-Förderlandschaft der Förderperiode 2014-2020 wurde erst nach deren umfassender Implementierung ersichtlich.

Im Rahmen von EU-Fonds und -Programmen in die Steiermark geflossene Fördersummen und Ausgaben 2007-2219 (inkl. ETZ)

Quelle: EUBIS Steiermark 2020/21; eigene Berechnungen JR-LIFE.

Die von der Europäischen Kommission verwendeten Förderbereiche, genannt „Rubriken“ setzten großteils unverändert die Schwerpunkte der vorangegangen Förderperiode 2007-2213 fort. Eine Ausnahme bildet die Darstellung der so genannten Sonderinstrumente („Special Instruments“), die 2007-2213 zwar außerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens finanziert wurden, deren Mittelverwendung von der EU-Kommission jedoch als Teil der einzelnen bisher verwendeten Rubriken dargestellt wurden. Die betreffenden vier Sonderinstrumente werden nur in besonderen Bedarfsfällen in Anspruch genommen und umfassen die folgenden Bereiche:

  • Europäischer Solidaritätsfonds (EUSF), der dient dazu, bei einer Katastrophe in einem Mitgliedsstaat oder einem Bewerberland rasch finanzielle Hilfe zu leisten,
  • Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), durch den ArbeitnehmerInnen, die aufgrund größerer Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge arbeitslos geworden sind, bei der Reintegration ins Arbeitsleben unterstützt werden,
  • Soforthilfereserve, die zur Finanzierung von humanitären Einsätzen sowie von zivilen Krisenbewältigungs- und Katastrophenschutzeinsätzen bei unvorhergesehenen Ereignissen in Drittstaaten dient,
  • Flexibilitätsinstrument, das der Finanzierung genau definierter Ausgaben dient, die nicht innerhalb der Obergrenze des Mehrjährigen Finanzrahmens getätigt werden können.

Quellen:
BMF (2016): BMF-Bericht zum EU-Haushalt und seine Auswirkungen auf den österreichischen Bundeshaushalt. Stand: 29. März 2016. Bundesministerium für Finanzen. Wien.