Bei der Europawahl wählen die Bürger*innen der EU-Länder die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP). Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürger*innen auf europäischer Ebene.
Die Europawahl, bei der die Abgeordneten für die Jahre 2024-2029 bestimmt wurden, wurde in diesem Jahr EU-weit zwischen 6. und 9. Juni 2024 durchgeführt. Die einzelnen Mitgliedstaaten können innerhalb dieser Periode den Wahltag bzw. die Wahltage selbst bestimmen. Die Europawahl in Österreich – also die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments – fand in Österreich am 9. Juni 2024 statt. An einer Europawahl aktiv teilnehmen kann allgemein, wer
- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- Österreicher*in oder Unionsbürger*in mit Hauptwohnsitz in Österreich oder Auslandsösterreicher*in (Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs) ist,
- am geltenden Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist und
- keinen Wahlausschließungsgrund aufweist (z.B. gerichtliche Verurteilung).
Zu einer Europawahl treten nationale politische Parteien in den jeweiligen EU-Ländern an. Nach der Wahl schließen sich die Abgeordneten üblicherweise zu Gruppen, den so genannten Fraktionen, zusammen, die sich auf gemeinsame Ideale stützen. Das bedeutet, dass die meisten nationalen Parteien einer europaweiten politischen Partei angegliedert sind. Es gibt aber auch fraktionslose Abgeordnete. Jede Fraktion besteht aus mindestens 23 Abgeordneten aus mindestens einem Viertel der EU-Länder. Im Europäischen Parlament sind folgende Fraktionen vertreten:
- EVP – Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
- S&D – Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
- PfE – Patriots for Europe
- EKR – Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
- Renew Europe – Renew Europe Group
- Grüne/EFA – Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz
- The Left – Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL
- ESN – Europe of Sovereign Nations
- NI – Fraktionslos
Ergebnisse der Europawahl 2024
In Österreich machten bei der Europawahl 2024 insgesamt 3.584.456 Wahlberechtigte von ihrem Stimmrecht Gebrauch, in der Steiermark waren es 530.979. Die Wahlbeteiligung in Österreich lag bei 56,3 %, in der Steiermark knapp darunter bei 55,8 %. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene lag die Wahlbeteiligung damit über jener auf gesamter EU-Ebene mit 50,7 %.
Nachfolgend sind die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Österreich und die Steiermark dargestellt. Diese sind sich weitgehend ähnlich, was insbesondere in Tabelle 1 ersichtlich ist. Hohe Einbußen gegenüber der letzten Europawahl verzeichnete die ÖVP, hohe Zugewinne hingegen die FPÖ.
Stimmenstärkste Parteien in den österreichischen Bundesländern
Quelle: BMI
Stimmenstärkste Parteien in den steirischen Bezirken
Quelle: BMI
Wahlergebnisse Österreich und Steiermark im Vergleich
Partei | Anteil Stimmen Steiermark | Anteil Stimmen Österreich | Mandate | Fraktion im EU-Parlament |
Abgeordnete zum EU-Parlament |
ÖVP | 25,3 % | 24,5 % | 5 | EVP | Alexander Bernhuber, Sophia Kircher, Reinhold Lopatka, Lukas Mandl, Angelika Winzig |
SPÖ | 20,7 % | 23,2 % | 5 | S&D | Elisabeth Grossmann, Hannes Heide, Evelyn Regner, Andreas Schieder, Günther Sidl |
FPÖ | 27,8 % | 25,4 % | 6 | PfE | Elisabeth Dieringer, Roman Haider, Gerald Hauser, Georg Mayer, Petra Steger, Harald Vilimsky |
GRÜNE | 9,7 % | 11,1 % | 2 | Grüne/EFA | Lena Schilling, Thomas Waitz |
NEOS | 9,3 % | 10,1 % | 2 | Renew Europe | Helmut Brandstätter, Anna Stürgkh |
DNA | 3,6 % | 2,7 % | 0 | / | / |
KPÖ | 3,7 % | 3,0 % | 0 | / | / |
Quelle: BMI
Endergebnis der Europawahl 2024, inkl. Veränderung zum Ergebnis 2019
Quelle: BMI
Die Aufgaben des Europäischen Parlaments
Die Europäische Union befasst sich mit globalen Herausforderungen, die kein EU-Land für sich allein erfolgreich bewältigen kann. Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre.
Die Zahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments wird vor jeder Wahl festgelegt. Die Gesamtzahl darf 750 zzgl. Präsident*in, also in Summe 751 Abgeordnete, nicht überschreiten. Heuer wurden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt.
Es gilt, dass ein Abgeordneter aus einem größeren Land mehr Menschen vertritt als ein Abgeordneter aus einem kleineren Land. Die Mindestanzahl der Abgeordneten aus einem Land beträgt 6 und die Höchstanzahl 96.
Gemeinsam mit den Vertreter*innen der nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erarbeiten und beschließen die Abgeordneten des Europaparlaments EU-Gesetze. Diese Gesetze regeln wesentliche Bereiche, von der Unterstützung der Wirtschaft und dem Kampf gegen die Armut bis hin zu Umweltschutz und Sicherheit. Die verabschiedeten Gesetze haben weitreichende Wirkung – für große Länder und einflussreiche Konzerne genauso wie für kleine Gemeinschaften oder Start-up-Unternehmen. Bei der Europawahl entscheiden die Menschen, von welchen Europaabgeordneten sie beim Beschluss von Gesetzen vertreten werden möchten.
Quellen:
Europäisches Parlament: Europawahl. URL: https://elections.europa.eu/de/. Zugegriffen: 09/2024.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten: Europawahl 2024- URL: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/wahlen-und-direkte-demokratie/europawahl-2024. Zugegriffen: 09/2024.
Bundesministerium für Inneres: Europawahlen. URL: https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/. Zugegriffen: 09/2024.
10/2024