Europawahl 2024

Bei der Europawahl wählen die Bürger*innen der EU-Länder die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP). Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürger*innen auf europäischer Ebene.

Die Europawahl wird EU-weit zwischen 6. und 9. Juni 2024 durchgeführt. Die einzelnen Mitgliedstaaten können innerhalb dieser Periode den Wahltag bzw. die Wahltage selbst bestimmen. Die Europawahl in Österreich – also die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments – findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt.

An der Wahl aktiv teilnehmen kann, wer

  • spätestens am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet hat, d.h. spätestens an diesem Tag den 16. Geburtstag feiert,
  • Österreicher*in oder Unionsbürger*in mit Hauptwohnsitz in Österreich oder Auslandsösterreicher*in (Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs) ist,
  • am geltenden Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist und
  • keinen Wahlausschließungsgrund aufweist (z.B. gerichtliche Verurteilung).

Wenn nicht direkt im Wahllokal gewählt werden kann, besteht die Möglichkeit, mittels einer Wahlkarte zu wählen: entweder außerhalb der Heimatgemeinde vor einer Wahlbehörde oder via Briefwahl (im Inland und Ausland). Auch Auslandsösterreicher*innen können per Briefwahl an der Europawahl 2024 teilnehmen.

Die Aufgaben des Europäischen Parlaments

Die Europäische Union befasst sich mit globalen Herausforderungen, die kein EU-Land für sich allein erfolgreich bewältigen kann. Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre.

Die Zahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments wird vor jeder Wahl festgelegt. Die Gesamtzahl darf 750 plus den Präsident*in nicht überschreiten. Heuer werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt.

Es gilt, dass ein Abgeordneter aus einem größeren Land mehr Menschen vertritt als ein Abgeordneter aus einem kleineren Land. Die Mindestzahl der Abgeordneten aus einem Land beträgt 6 und die Höchstzahl 96.

Gemeinsam mit den Vertreter*innen der nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erarbeiten und beschließen die Abgeordneten des Europaparlaments EU-Gesetze. Diese Gesetze regeln wesentliche Bereiche, von der Unterstützung der Wirtschaft und dem Kampf gegen die Armut bis hin zu Umweltschutz und Sicherheit. Die verabschiedeten Gesetze haben weitreichende Wirkung – für große Länder oder mächtige Konzerne, genauso wie für kleine Gemeinschaften oder Start-up-Unternehmen. Bei der Europawahl entscheiden die Menschen, von welchen Europaabgeordneten sie vertreten werden möchten, wenn Gesetze beschlossen werden.

Die Fraktionen des Europäischen Parlaments

Zur Europawahl treten in den jeweiligen EU-Ländern nationale politische Parteien an. Nach der Wahl schließen sich die Abgeordneten üblicherweise zu Gruppen, den so genannten Fraktionen, zusammen, die sich auf gemeinsame Ideale stützen. Das bedeutet, dass die meisten nationalen Parteien einer europaweiten politischen Partei angegliedert sind. Es gibt aber auch fraktionslose Abgeordnete.

Im aktuellen Europäischen Parlament, das noch bis April 2024 besteht, gibt es sieben Fraktionen:

Jede Fraktion besteht aus mindestens 23 Abgeordneten aus mindestens einem Viertel der EU-Länder.

Weitere Informationen zum Europäischen Parlament sowie zu den Ergebnissen der letzten Europawahl 2019 in der EU, Österreich und der Steiermark stehen im EUBIS-Artikel „Europawahl 2019“ zur Verfügung.

Weitere Informationen:
Europäisches Parlament – Ergebnisse der Europawahl 2024: https://results.elections.europa.eu/de/
Land Steiermark – Europawahl: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74837558/DE/

 

Quellen:
Europäisches Parlament: Europawahl. URL: https://elections.europa.eu/de/. Zugegriffen: 04/2024.
Europäisches Parlament: Die Fraktionen im Europäischen Parlament. URL: https://www.europarl.europa.eu/about-parliament/de/organisation-and-rules/organisation/political-groups. Zugegriffen: 04/2024.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten: Europawahl 2024- URL: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/wahlen-und-direkte-demokratie/europawahl-2024. Zugegriffen: 04/2024.
Bundesministerium für Inneres: Europawahlen. URL: https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/. Zugegriffen: 04/2024.
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