Information zum Datenschutz

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz
Besuch des Internetauftrittes des Landes Steiermark
Verwendung personenbezogener Daten
Empfänger personenbezogener Daten
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Datensicherheit und Schutz von personenbezogenen Daten
Newsletterdienst des Landes Steiermark
Videoüberwachung
Ihre Rechte im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer Daten
Verantwortlicher für den Umgang mit Ihren Daten
Datenschutzbeauftragter

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten liegt im besonderen Interesse des Landes Steiermark. Diese Informationsseite informiert Sie über die Art, den Umfang sowie den Zweck der Erhebung und die Verwendung personenbezogener Daten durch die Steiermärkische Landesverwaltung gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Besuch des Internetauftrittes des Landes Steiermark

Die Nutzung des Internetauftrittes des Landes Steiermark ist grundsätzlich ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Aus technischer Sicht kann es allerdings für die Nutzung einzelner Services hierfür abweichende Regelungen geben; diese werden nachstehend angeführt.

Wenn Sie unsere Webseite aufrufen, erhebt und speichert das Land Steiermark Daten über Seitenzugriffe, wie etwa:

  • Besuch der Webseite,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffes auf die Webseite,
  • Art des eingesetzten Browsers und Betriebssystems,
  • anonymisierte IP-Adresse (dh. die IP-Adresse wird gekürzt, sodass nur mehr eine geografische Zuordnung möglich ist).
     

In diesem Rahmen behält sich das Land Steiermark vor, Protokollierungen im Falle des Verdachtes einer rechtswidrigen Nutzung zu überprüfen.

Piwik

Das Land Steiermark setzt auf seinem Internetauftritt den Webanalysedienst PIWIK ein, der Cookies verwendet. Dadurch erzeugte Informationen (zum Beispiel Zeit, Ort und Häufigkeit von Webseitenbesuchen einschließlich anonymisierter IP-Adresse) werden an den PIWIK-Server übertragen und gespeichert. Diese Daten werden ausgewertet, um das Nutzerverhalten kennen zu lernen und Statistiken aufzustellen. Dabei werden bei allen Maßnahmen hohe Sicherheitsstandards beachtet. Es findet keine personenbezogene Verwertung statt. Die statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten.

Webformulare

Bei der Erfassung oder Übertragung vertraulicher Daten verwenden wir die SSL-Verschlüsselung (SSL = Secure Sockets Layer). Durch die SSL-Verschlüsselung ist gewährleistet, dass niemand außer uns die Daten lesen kann. Dieses Sicherheitsfeature ist aktiv, wenn im unteren Bereich Ihres Browserfensters entweder das Symbol eines unversehrten Schlüssels oder eines geschlossenen Schlosses (browserabhängig) erscheint.

Cookies

Die Webseiten des Landes Steiermark verwenden Cookies. Dies sind kleine Textdateien, welche unter Einsatz des Browsers am Speicherort des Webseitenbesuchers abgelegt werden und die Wiedererkennung bei einer Mehrfachnutzung ermöglichen. Oftmals handelt es sich um jedoch auch um sog. “Session-Cookies”, die nach dem Besuch der Webseite wieder gelöscht werden.

Cookies dienen der Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit beim Besuch des Internetauftrittes des Landes Steiermark. Deren Einsatz kann in den Browsereinstellungen des Webseitenbesuchers zwar unterbunden werden, allerdings sind als Folge Einschränkungen beim Besuch der Webseite möglich.

Verwendung personenbezogener Daten

Unter personenbezogenen Daten sind sämtliche Informationen zu verstehen, die der Bestimmung einer Person dienen (zum Beispiel deren Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) oder Informationen über sie bieten. Die Landesverwaltung verwendet Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung von Verfahren (vor allem jener, die Sie selbst beantragen), zur Vergabe von Förderungen, zur Erbringung von Serviceleistungen usw.

Die meisten personenbezogenen Daten, die wir verarbeiten, haben Sie uns selbst bekanntgegeben, etwa bei einem Antrag auf eine Bewilligung, bei einem Ansuchen um Förderung, einer Terminvereinbarung, einer Anfrage an uns (auch auf unserer Webseite) oder wenn Sie eine unserer Serviceleistungen (Newsletter, Broschüren, Informationsveranstaltungen) Inanspruch nehmen wollen.

Darüber hinaus können die Daten u.a. aus folgenden Quellen stammen: Anzeigen wegen Verwaltungsstrafdelikten, Meldungen von anderen Behörden oder Gerichten, öffentlich zugängliche Quellen, z.B. Firmenbuch, Grundbuch, öffentlich zugängliche Register (Melderegister, Vereinsregister).

Für unsere Verarbeitungen existieren die nachfolgend beschriebenen Grundlagen:

Verarbeitung aufgrund von Rechtsvorschriften

Das Land Steiermark erfüllt Rechtspflichten und vollzieht Gesetze oder sonstige, durch Vorschriften auferlegte Pflichten, welche die Verarbeitung von Daten vorsehen. In diesem Fall verarbeiten wir jene Daten, die in den Rechtsvorschriften ausdrücklich genannt sind oder die für die Erfüllung der Rechtspflicht oder der öffentlichen Aufgabe erforderlich sind, unter anderem auch, um Ihren Antrag bearbeiten und eine allfällige Bewilligung erteilen zu können (z.B. Anträge zur Erlangung eines Führerscheins, eines Waffenpasses, einer Gewerbeberechtigung, einer mit Bescheid zu gewährenden Unterstützungsleistung nach dem Mindestsicherungs- oder Behindertengesetz).  

Verarbeitung für die Vertragserfüllung

Darüber hinaus schließt das Land Steiermark Verträge ab und ist dadurch zur Verarbeitung von Daten für deren Abschluss und Abwicklung (einschließlich aller vorvertraglichen Maßnahmen, also der Anbahnung des Vertrages) ermächtigt.

Besondere Bedeutung hat dies bei Förderungen durch die Landesverwaltung. Die Landesdienststellen verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages, zur Kontrolle der Förderung sowie bei allfälligen Rückforderungen. Sie werden diesbezüglich in Antragsformularen und Förderungsverträgen darauf hingewiesen. 

Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses

In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass das Land Steiermark personenbezogene Daten auch aufgrund eines berechtigten Interesses verarbeitet.

Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie mit Dienststellen des Landes Steiermark Kontakt aufnehmen und diese Dienststellen Ihre Daten  – wie etwa zur Beantwortung einer Anfrage oder zur Erbringung einer von Ihnen gewünschten Serviceleistung – verarbeiten.

Berechtigte Interessen bestehen u.a. auch bei der Datenverarbeitung im Rahmen der Rechtsverfolgung oder der Videoüberwachung zum Sammeln von Beweisen bei Strafdaten oder zum Eigentumsschutz.

Verarbeitung aufgrund Einwilligung

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten wir von Ihnen freiwillig Daten, die wir verarbeiten (z.B. Newsletter-Versand). In diesen Fällen erteilen Sie uns eine Einwilligung, damit wir Ihre Daten für genau umschriebene Zwecke verarbeiten dürfen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diese einmal erteilte Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Durch den Widerruf wird aber die Rechtmäßigkeit der aufgrund dieser Einwilligung bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Das bedeutet grob gesagt, dass ein Widerruf nicht für die Vergangenheit wirkt.

Empfänger personenbezogener Daten

Wie bereits angeführt, verwendet das Land Steiermark personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung von gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen. In bestimmten Fällen werden Daten daher z.B. aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen an weitere EmpfängerInnen übermittelt, weil die Dienststellen/Behörden die Pflicht haben, andere Stellen (Behörden, Gerichte, Einrichtungen der EU) über bestimmte Sachverhalte zu informieren oder wie etwa im Falle der Anfrage einer anderen Behörde (Amtshilfe). Auch sonstige Dritte können Daten erhalten, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. Geldinstitute, EmpfängerIn einer Überweisung). Im Übrigen werden Ihre personenbezogenen Daten nur dann weitergegeben, wenn Ihre Einwilligung vorliegt, dass wir die Daten an bestimmte Stellen weitergeben dürfen.

Darüber hinaus erhalten Auftragsverarbeiter des Landes personenbezogene Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen vertraglich übertragenen Aufgabe benötigen. Sämtliche Auftragsverarbeiter sind durch Vertrag dazu verpflichtet, die erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten.

Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt in der Regel nur dann, wenn es völkerrechtliche Verträge diesbezüglich gibt (z.B. Amts- und Rechtshilfeverträge).

Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Das Land Steiermark verarbeitet personenbezogene Daten in personenbezogener Form jedenfalls so lange, wie dies für die Erreichung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist. Darüberhinaus gibt es in vielen Fällen gesetzliche Verpflichtungen, Vorgänge für einen bestimmten Zeitraum zu dokumentieren bzw. Daten aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Fristen werden der Personenbezug entfernt oder die Daten gelöscht.

Sind personenbezogene Daten jedoch aus archivwissenschaftlichen Gründen archivwürdig, so werden diese Daten nicht gelöscht, sondern dem Landesarchiv übergeben und können dort auch länger verarbeitet werden. Sie unterliegen bei der Aufbewahrung im Landesarchiv besonderen rechtlichen Anforderungen.

Datensicherheit

Das Land Steiermark fühlt sich dem Schutz Ihrer persönlichen Daten verpflichtet. Das Land Steiermark trifft bei der Verarbeitung Ihrer Daten alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Ihre Daten dem Risiko entsprechend und vor Veränderung, Verlust und unzulässigen Zugriffen zu schützen. Um unberechtigten Zugriff oder die Offenlegung Ihrer Daten zu verhindern und sie vor Missbräuchen oder Zerstörungen zu schützen sowie die Richtigkeit und die rechtmäßige Nutzung Ihrer Daten zu gewährleisten, verfügt das Land Steiermark über entsprechende physische und verwaltungstechnische Verfahren zum Schutz und zur Sicherung der erfassten Daten.

Newsletterdienst des Landes Steiermark

Damit Sie als BürgerIn stets auf dem Laufenden sind, informieren die Dienststellen des Landes über vielfältige Themen der Landesverwaltung und ihr Serviceangebot. Dabei versenden wir Newsletter ausschließlich an registrierte AbonnentInnen.

Zum einen bietet das Land Steiermark einen zentralen Newsletterdienst. Mit einmaliger Anmeldung besteht die Möglichkeit, Newsletter aus verschiedenen Themenbereichen zu abonnieren. Zu diesem Zweck müssen Sie sich selbst registrieren und geben damit die Einwilligung, dass wir Ihre Daten verarbeiten dürfen.

Zusätzlich besteht im Wege einiger Webseiten des Landes Steiermark die Möglichkeit eines Newsletter-Abonnements. Hierfür ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse sowie die Erklärung, dass Sie mit dem Bezug des Newsletters einverstanden sind, erforderlich.

Sie können sich vom jeweiligen Newsletter jederzeit selbst abmelden.

Videoüberwachung

Das Land Steiermark setzt in Einzelfällen Videoüberwachung ein, insb. zur Überwachung von Landesobjekten (z.B. Burgbereich, Landhaus, Behörden) oder auch Parkplätzen. Die Videoüberwachung dient dabei dem Zweck des Eigenschutzes (Schutz des Eigentums der Organisation) sowie des Verantwortungsschutzes (Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung gegenüber Kunden etc.) sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall. Die Überwachung erfolgt verschlüsselt; die Daten werden grundsätzlich 72 Stunden (im Anlassfall für die Dauer der Abwicklung des Verfahrens) gespeichert.

In allen Fällen werden Sie durch Hinweisschilder auf eine solche Videoüberwachung hingewiesen.

Ihre Rechte im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer Daten

Bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gewährt Ihnen die DSGVO die hier angeführten Rechte. Zur Wahrnehmung dieser Rechte können Sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wenden:

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten. Dies umfasst Informationen wie etwa den Verarbeitungszweck, die Kategorien der personenbezogenen Daten, deren Speicherdauer sowie etwaige Empfänger.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung (Art. 18 DSGVO)

Als Betroffene/r haben Sie das Recht, etwaige unrichtige Daten vom Verantwortlichen berichtigen zu lassen. Handelt es sich um unvollständige personenbezogene Daten, so steht Ihnen des Weiteren – jedoch unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung – das Recht zu, deren Vervollständigung zu verlangen. Darüber hinaus haben Sie bei Vorliegen bestimmter Gründe einen Anspruch auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, etwa wenn der Verarbeitungszweck erfüllt ist und die Daten daher nicht mehr notwendig sind. Zudem können Sie bei Bestehen der Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen.

Recht auf Widerruf und Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

In bestimmten Fällen sind wir auf Basis Ihrer abgegebenen Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten berechtigt. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Ein Rückzug Ihrer Einwilligung wirkt für die Zukunft; das bedeutet, dass keine Löschung der bisher verarbeiteten Daten erfolgt. 
Überdies kommt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Widerspruch zu, was bewirkt, dass die Daten vom Verantwortlichen grundsätzlich nicht mehr verarbeitet werden dürfen.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

In bestimmten Fällen kommt Ihnen das Recht auf Datenportabilität zu. Dabei handelt es sich um die Herausgabe Ihrer uns bekannt gegebenen personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.

Recht auf Beschwerde (§ 22 DSG)

Im Falle einer dem Datenschutzrecht widersprechenden Datenverarbeitung bzw. bei Verletzung anderer datenschutzrechtlicher Ansprüche besteht ein Beschwerderecht bei der  Österreichischen Datenschutzbehörde.

Verantwortlicher für den Umgang mit Ihren Daten

Im Datenschutzrecht kommt dem Verantwortlichen eine zentrale Rolle zu. Für die Datenverarbeitung verantwortlich sind im Land Steiermark:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung: wenn Sie mit einer Abteilung des Amtes oder einer sonstigen (auch nachgeordneten) Dienststelle Kontakt haben. Wählen Sie die jeweilige  Dienststelle aus oder kontaktieren Sie post@stmk.gv.at.

Bezirkshauptmannschaft: die jeweilige Bezirkshauptmannschaft, mit der Sie Kontakt haben. Wählen Sie die zuständige  Bezirkshauptmannschaft aus.

Agrarbezirksbehörde: die  Agrarbezirksbehörde Steiermark

Ansprechperson hinsichtlich Auftragsverarbeitungen ist stets der für die Verarbeitung Verantwortliche.

Datenschutzbeauftragter

Verantwortliche im öffentlichen Bereich sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das Amt der Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaften und die Agrarbezirksbehörde haben gemeinsam einen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Den Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgender E-mail-Adresse erreichen: dsb@stmk.gv.at.